SCHRITT 1 / 3
Die Teilnahmebestimmungen sind auch als Druckversion verfügbar!
NCON 7: Teilnahmebestimmungen Im Zweifelsfall gilt die Version der Teilnahmebestimmungen, die auf der Website http://ncon7.ncon.org gefunden werden kann. §1 Allgemeines a) Die NCON ist eine Veranstaltung, auf der sich Fans von Konsolen des Herstellers Nintendo treffen, um miteinander zu diskutieren und natürlich auch zu spielen. b) Veranstalter der NCON ist der NCON e.V., c/o Schmitz, Graf-Schall-Straße 42, 53894 Mechernich-Antweiler. c) Die NCON ist nicht kommerziell orientiert. Zur Deckung der Kosten der Veranstalter wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Eventuelle Überschüsse werden für andere Projekte des NCON e.V. oder soziale Zwecke verwendet. d) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können nicht zurückerstattet werden, auch nicht, wenn der Teilnehmer der Veranstaltung unverschuldet fernbleibt oder diese vorzeitig verlässt. §2: Teilnahmevoraussetzungen a) Alle Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben. b) Jeder Teilnehmer muss mittels eines mitgebrachten Personalausweises und/oder Führerscheins jederzeit sein Alter nachweisen können. c) Der Teilnahmebeitrag beträgt 24,50 Euro. Bei Mitnahme mindestens eines Fernsehers sowie mindestens einer Nintendo-Heim-Konsole wird der Teilnahmebeitrag auf 19,50 Euro reduziert. d) Erst nach Eingang des Teilnahmebeitrags ist die Anmeldung vollständig. e) Der Veranstalter behält sich vor im Vorfeld der Veranstaltung angemeldeten Teilnehmern die Teilnahme-Erlaubnis unter Rückerstattung des Teilnahmebeitrags wieder zu entziehen. Sonstige Entschädigungen werden nicht geleistet. §3: Bestimmungen für den Veranstaltungsablauf a) Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem friedlichem Umgang miteinander und zu pfleglicher Behandlung von Inventar und Räumlichkeiten. Sie haben den Anweisungen der vom Veranstalter bestimmten Ordner Folge zu leisten. b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zudem, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu entfalten. Untersagt ist insbesondere die Mitnahme sogenannter "Raubkopien". c) Der Veranstalter behält sich vor Störer der Veranstaltung zu jeder Zeit von der weiteren Teilnahme auszuschließen oder ihnen die Veranstaltung störende oder gegen die Regeln verstoßende Gegenstände zu entziehen. In diesen Fällen wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet und auch sonst keine Entschädigung geleistet. d) Nicht zur Veranstaltung mitgebracht werden dürfen Spieletitel, die einem gesetzlichen Verbot unterliegen, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt wurden (sog. indizierte Titel) oder kriegsverherrlichenden oder menschenverachtenden Inhalt aufweisen. Der Veranstalter nimmt Titel, die diese Kriterien berühren, in Verwahrung und händigt sie erst am Ende der Veranstaltung wieder an den vormaligen Besitzer aus. e) Die Teilnehmer verpflichten sich nur die für die Veranstaltung ausgewiesenen Räumlichkeiten zu benutzen. Der Aufenthalt in anderen Räumlichkeiten des Veranstaltungsgebäudes ist untersagt. f) Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. g) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Alkohol-, und Rauchverbot. Die Mitnahme von Drogen und/oder Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist verboten und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. h) Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Schutz und seine eigene Sicherheit, sowie für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums und anderer von ihm mitgebrachter Gegenstände gegenüber Dritten selbst verantwortlich. i) Soweit im Rahmen der Veranstaltung von dem Veranstalter die Möglichkeit angeboten wird Speisen und Getränke über Drittanbieter zu bestellen, so erfolgt durch den Veranstalter lediglich eine Weitergabe der Bestellung an den Drittanbieter. Ein Vertrag kommt nur zwischen Drittanbieter und dem Besteller zustande. j) Der Veranstalter haftet für eigene Pflichtverletzungen oder Pflichtverletzungen seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen außerhalb von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. k) Der Veranstalter bietet eine einfache Übernachtungsmöglichkeit im Veranstaltungsgebäude an. Dafür nötige Utensilien wie Schlafsack oder Iso-Matte sind vom Teilnehmer selbst mitzubringen. l) Um ca. 22 Uhr werden die Türen der Halle verschlossen. Nach diesem Zeitpunkt ist bis zum Morgen des nächsten Tages aus Sicherheitsgründen kein Ein- und Auslass möglich (Notfälle sind hierin selbstverständlich nicht eingeschlossen). §4: Wettbewerbe während der Veranstaltung a) Sollten während der Veranstaltung Wettbewerbe ausgeschrieben werden, so werden für diese separate Regeln erlassen und verkündet. b) Der Veranstalter behält sich vor bei Verstößen gegen diese Regeln den betreffenden Teilnehmer von dem aktuellen oder gar allen Wettbewerben auszuschließen. c) Die Teilnahme sowie die eventuelle Vergabe von Preisen erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.